Freibetrag bei der BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Freibetrag bei der BAföG Rückzahlung

Um eine Freistellung von der BAföG Rückzahlung zu erhalten, darf das monatliche Einkommen nicht den festgelegten Freibetrag übersteigen.

Die folgende Tabelle zeigt, welcher Freibetrag bei der BAföG Rückzahlung angesetzt wird.

Dabei sind in der Tabelle sowohl die aktuellen Freibeträge, als auch die vorher gültigen Freibeträge angegeben.

  Freibetrag (netto)        
Situation seit 09/2019 ab 08/2016 ab 10/2010 ab 10/2008 ab 10/2002
Single 1225 € (netto) 1145 1070 1040 960
Lebens- oder Ehepartner 610 570 535 520 480
Kinder (pro Kind) 555 520 485 470 435

Zusätzlich erhält man als Alleinerziehender noch einen Freibetrag für die Kinderbetreuung bei einem Kind unter 16 Jahren. Jedes weitere Kind unter 16 erhöht diesen Betrag. Die folgende Tabelle gibt diese Freibeträge wider:

Für: Freibetrag
Alleinerziehende mit einem Kind u. 16 + 175 (Kinderbetreuung)
Jedes weitere Kind (u. 16 Jahren) 85 €

Menschen mit Behinderung können ihren Freibetrag noch zusätzlich um den Pauschbetrag nach §33b EStG erhöhen.

Beispiel 1: Du bist verheiratet und hast ein Kind. Dadurch erhöht sich der reguläre Freibetrag von 1225 € um 610 € für den Ehepartner und um weitere 555 € für das Kind. Somit gilt für dich ein Freibetrag von 2390 €.

Beispiel 2: Du hast einen eingetragenen Lebenspartner, welcher durch BAföG gefördert wird und hast zusätzlich zwei Kinder, die wiederum nicht durch BAföG gefördert werden.

Somit erhöht sich der Freibetrag für einen Single von 1225 € um 1110 € (jeweils 555 € für ein Kind). Die 610 € für den Lebenspartner werden nicht angerechnet, da dieser eine Förderung erhält. Somit liegt dein Freibetrag bei 2335 €.

Weitere Rechenbeispiele sind hier zu finden.

Eine zusätzlich interessante Frage ist folgende: Was ge­schieht, wenn mein Einkommen knapp über dem für mich geltenden Freibetrag liegt?

Sofern das anrechenbare Einkommen über den jeweils geltenden Freibetrag liegt, so muss die Rückzahlungsrate von monatlich 105 € bzw. die 3-Monats-Rate von 315 € gezahlt werden.

Falls das anrechenbare Einkommen den Freibetrag um weniger als 105 € überschreitet, so wird vom BVA eine Freistellung mit verminderter Rückzahlungsrate gewährt.

Als Mindestbetrag für eine monatliche Rate werden 10 € angesetzt, welche sich in Schritten von 5 € erhöht. Das bedeutet, dass die Beträge für die errechnete verminderte Rate auf volle 5 bzw. 10 € Beträge abgerundet wird.

Beispiel: Du bist verheiratet und hast ein Kind. Dein geltender Freibetrag liegt bei 2235 €. Dein anrechenbares Einkommen beläuft sich auf 2257,33 €. Somit liegt dein Einkommen mit 22,33 € über den für dich geltenden Freibetrag.

In diesem Fall würde dir eine Freistellung mit einer verminderten Rate von 20 € gewährt. Somit müsstest du monatlich 20 € statt der regulären 105 € Rate an das BVA zurückzahlen.

Ab April 2020 gelten neue Rückzahlungsraten.

Wenn das anrechenbare Einkommen über den jeweils geltenden Freibetrag liegt, so muss die Rückzahlungsrate von monatlich 130 € bzw. die 3-Monats-Rate von 390€ gezahlt werden.

Falls das anrechenbare Einkommen den Freibetrag um weniger als 105 € überschreitet, so wird vom BVA eine Freistellung mit verminderter Rückzahlungsrate gewährt. Als Mindestbetrag für eine monatliche Rate werden 42 € angesetzt.

Beispiel: Du bist unverheiratet aber hast zwei Kinder. Dein geltender Freibetrag liegt bei 2335 €. Dein anrechenbares Einkommen beläuft sich auf 2380 €. Somit liegt dein Einkommen mit 45 € über den für dich geltenden Freibetrag.

In diesem Fall würde dir eine Freistellung mit einer verminderten Rate von 42 € gewährt. Somit müsstest du monatlich 42 € statt der regulären 130 € Rate an das BVA zurückzahlen.

Falls jedoch das gesamte Darlehen bereits fällig ist, so ist eine Freistellung nicht mehr möglich. In einem solchen Fall wird eventuell eine Stundung der BAföG Rückzahlung gewährt.

Weitere Informationen zum Thema BAföG zurückzahlen finden sich auf der Hauptseite.