Verjährung der BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Verjährung der BAföG Rückzahlung

Eine Verjährung der BAföG Rückzahlung gibt es so nicht. Die Rückzahlung ist in einem Zeitraum von insgesamt 20 Jahren vorgesehen.

Zusätzlich kann sich der Rückzahlungszeitraum aufgrund von der Inanspruchnahme der Freistellung um 10 Jahre gehemmt werden. (§ 18a Abs. 5 BAföG)

Eine Freistellung danach ist weiterhin möglich. Nach 30 Jahren wird die Restschuld jedoch auf einen Schlag fällig.

Ab diesen Zeitpunkt enden die BAföG Regeln und es greift die Bundeshaushaltsordnung sowie deren Modalitäten zur Rückzahlung geschuldeter Gelder (weitere Lektüre: § 52 BHO & § 59 BHO).

Weitere Informationen zum Thema BAföG zurückzahlen finden sich auf der Hauptseite.