BAföG-Rückzahlung Vorzeitig


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet.

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

 

BAföG-Rückzahlung Vorzeitig

Die Person, die ihre Darlehensschuld vollständig oder teilweise vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, über dessen Höhe die Webseite des Bundesverwaltungsamts aufklären.

Die vorzeitige Rückzahlung der Restschuld des Darlehens ist bis zur vollkommenen Tilgung des Darlehens zu jeder Phase realisierbar.

Dabei orientiert sich der genaue Nachlassbetrag an der jeweils noch nicht fällig gewordenen verbleibenden Darlehensrestschuld.

Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) ist schon ein Angebot für den Fall einer umgehenden vorzeitigen Zurückzahlung in einer Summe mit dem höchstmöglichen Nachlassbetrag enthalten.

BAföG vorzeitige Rückzahlung 2020

Mittels einer vorzeitigen Rückzahlung des noch nicht fällig gewordenen Darlehens hat man die Aussicht, einen Rabatt zu erlangen.

Und jeder BAföG-Rückzahler sollte besonders 2020 über eine vorzeitige Rückzahlung nachdenken, denn die Gesetze bzgl. des Nachlasses und die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurden angepasst.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von der 10.000€ Deckelung aus ermittelt.Die neuen Nachlasssätze besitzen ihre Gültigkeit seitdem 01.04.2020 und das homogen für alle Darlehen.

Nachlasstabelle für vorzeitige Rückzahlung des BAföG

Die folgende Auflistung präsentiert die derzeitig möglichen Nachlässe.

Abzulösendes Darlehen gewährter Nachlass zuzahlender Betrag Ersparnis
500,00€ 5% 475,00€ 25,00€
1.000,00€ 6% 940,00€ 60,00€
1.500,00€ 7% 1.395,00€ 105,00€
2.000,00€ 8,00% 1.840,00€ 160,00€
2.500,00€ 9,00% 2.275,00€ 225,00€
3.000,00€ 9,50% 2.715,00€ 285,00€
3.500,00€ 10,50% 3.133,00€ 367,00€
4.000,00€ 11,50% 3.540,00€ 460,00€
4.500,00€ 12% 3.960,00€ 540,00€
5.000,00€ 13,00% 4.350,00€ 650,00€
5.500,00€ 14,00% 4.730,00€ 770,00€
6.000,00€ 14,50% 5.130,00€ 870,00€
6.500,00€ 15,50% 5.493,00€ 1.007,00€
7.000,00€ 16,00% 5.880,00€ 1.120,00€
7.500,00€ 17,00% 6.225,00€ 1.275,00€
8.000,00€ 18,00% 6.560,00€ 1.440,00€
8.500,00€ 18,50% 6.928,00€ 1.572,00€
9.000,00€ 19,50% 7.245,00€ 1.755,00€
9.500,00€ 20,00% 7.600,00€ 1.900,00€
10.000,00€ 21,00% 7.900,00€ 2.100,00€

BAföG vorzeitige Rückzahlung Bestätigung

Man bekommt automatisch eine Bestätigung über der Einzahlung des vorzeitigen Betrages der Rückzahlung.

Sofern man nicht bis zur Fälligkeit der ersten Rate warten möchte, kann man die vorzeitige BAföG Rückzahlung ebenfalls nach Erhalt des FRB (dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid) realisieren.

Die im FRB festgestellte Schuld kann sich aber wegen eines Widerspruchs noch abwandeln.

BAföG-Rückzahlung Corona

Jemand der sich gegenwärtig in der Rückzahlungsphase zum Darlehensanteil des erhaltenen BAföG befindet, kann einen Antrag auf Freistellung beim BVA (Bundesverwaltungsamt) stellen, wenn das derzeitige Einkommen nicht mehr ausreicht, um der Verpflichtung zur Rückzahlung nachzukommen.

Generell kann dieser Antrag auf Freistellung unabhängig von pandemiebedingten Einkommensrückgängen, wie z.B. die durch Corona, beantragt werden.

Es ist möglich diesen Antrag auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de zu stellen.

Bafög Rückzahlung Verjährung

Es gibt keine amtliche Klausel zur Verjährung der Schulden aus bezogenem BAföG. Sondern es gilt Folgendes: Das erhaltene Darlehen ist innerhalb von maximal 20 Jahren zurückzuzahlen. Die Rückzahlung geschieht in stetigen monatlichen Raten von mindestens 130 €.

Für alle, die diesen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten immer erledigen, endet die BAföG Rückzahlungspflicht mit Ablauf jener 20 Jahre.

Unter den Pflichten zur Mitwirkung sieht das BVA die pünktlichen Zahlungen der Raten und das fristgerechte Beantragen einer Freistellung und Unterlageneinreichung. Nach Ablauf von 20 Jahren erfolgt ein endgültiger sowie automatischer Erlass der BAföG-Schulden.

Jene Regelung gilt für Menschen, welche ab September 2019 erstmalig komplett oder zur Hälfte unterstützt wurden. Dies aber nur wenn es ihnen obgleich aller Bemühungen nicht gelang, den Verpflichtungen zur Rückzahlung stets nachzukommen.

Menschen die bereits vor dem September 2019 BAföG erhalten haben, konnten bis zum 20. Februar 2020 beim BVA beantragen, dass jene Möglichkeit des definitiven Erlass der Schulden nach 20 Jahren ebenfalls auf ihren Fall Anwendung finden sollte.

In einem solchen Fall gilt für entsprechende Personen ebenfalls der maximale Rückzahlungszeitraum von 20 anstatt der bisher 30 Jahren. Perioden von einkommensbedingter Freistellungen sind dabei inbegriffen.

Falls kein solcher Antrag gestellt wurde, so endet das Zurückzahlen des BAföG weiterhin nach 30 Jahren.

BAföG nicht zurückzahlen

Die Freistellung bzw. Reduzierung von Rückzahlungsraten erfolgt auf Antrag. Jener kann online auf der Webseite des BVA eingereicht werden. Das Formular kann ebenfalls per Post eingesendet werden. Einkommensnachweise und weitere Unterlagen müssen dem BVA ausschließlich via Post zugeschickt werden.

Seit September 2019 gilt folgendes: Solange der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, musst man nichts zurückzahlen. Sobald es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag leisten, höchstens aber 130 Euro pro Monat. Demnach 390 € im Quartal.

Entsprechend gilt: Das BVA nimmt nur Raten von mindestens 42 € pro Monat an. Wenn man unterhalb dessen liegt, so wird man freigestellt.

BAföG-Rückzahlung Erlass Heirat

Anhand einer Heirat verändert sich die Höhe des Freibetrags. Das heißt, dass man mit einer Heirat einen erhöhten Freibetrag bekommt und man dadurch sich auch mit einem höheren Verdienst von der Rückzahlung des BAföG befreien lassen kann. Der Freibetrag erhöht sich durch eine Ehe seit September 2019 um 610 €.

BAföG Rückzahlung Ehepartner

Bei der BAföG Rückzahlung erhöht ein Ehepartner die Freibeträge seit September 2019 um 610 Euro. Falls der Ehepartner selbst Geld verdient, so wird jenes Einkommen ausschließlich auf diesen zusätzlichen Freibetrag von 610 € angerechnet. Der Freibetrag, der dem Rückzahler zusteht, wird dabei nicht einberechnet.

 

FAQ – Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

Kann man BAföG auch früher zurückzahlen?

Bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es ordentlich Rabatt. Wer seine gesamten Schulden bis Tilgungsbeginn zurückzahlt, der kann einen guten Teil der Summe erlassen bekommen. Für die Höhe jeder Darlehenssumme ist genau festgelegt, wie viel Erlass dem Schuldner gewährt wird.

Wann BAföG zurückzahlen auf einmal?

5 Jahre nach Abschluss der Förderhöchstdauer des BAföG, muss man anfangen, seine BAföG-Schulden zurückzuzahlen. Man hat im Regelfall 20 Jahre Zeit, um die Rückzahlung durchzuführen.

Man kann seine BAföG-Schulden auf einmal oder in gleichmäßigen dreimonatigen Raten zurückzahlen.Personen die auf einmal zurückzahlen möchten, können von einem Rabatt profitieren. Es sind höchstens 10.000 Euro an BAföG-Schulden zurückzuzahlen.

Kann man BAföG Rückzahlung steuerlich geltend machen?

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom Februar 2008 (VI R 41/05) entschieden, dass die Rückzahlung von BAföG nicht steuerlich geltend gemacht werden kann.Geltend gemacht werden können in der Steuererklärung jedoch nur Zinskosten von Krediten.

Weil man als Student nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen muss und dieser Anteil zinsfrei ist, kann man diese Summe nicht von der Steuer absetzen.

In welchen Fällen muss man BAföG nicht zurückzahlen?

Seit September 2019 gilt folgende Regel: Falls der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, muss keine Rückzahlrate durchgeführt werden. Wenn es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag zurückzahlen, höchstens aber 130 Euro pro Monat. Demnach 390 Euro im Quartal. Entsprechend gilt: Das BVA (Bundesverwaltungsamt) nimmt nur Raten von mindestens 42 € pro Monat an. Falls man darunter liegt, so kann man sich freistellen lassen.