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BAföG Rückzahlung

Alle Infos zum Thema BAföG zurückzahlen

 

Und noch eine ganz wichtige Info für alle Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem neuen BAföG Gesetz von April 2020 wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Aktuelle Informationen bezüglich der BAföG Tilgung im Zusammenhang mit dem Corona Virus bzw. COVID-19:

Wenn man sich bereits in der Phase der Rückzahlung des Darlehensanteils seines erhaltenen BAföG befindet, so kann man einen Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt stellen, falls das derzeitige Einkommen nicht mehr ausreicht, um seiner Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen.

Dieser ist auch unabhängig von pandemiebedingten Einkommensrückgängen stets beantragbar und kann auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de erfolgen.

Das BAföG Gesetz wurde 2019 geändert und ist durch das 26. BAföG-Änderungsgesetz seit dem 01.11.2019 in Kraft getreten.

Für die Tilgung kommen einige kleine Änderungen hinzu.

So erhöht sich die Regelrate der Darlehensrückzahlung von 105 € auf 130 €. Diese ist ab dem April 2020 wie bisher im Dreimonatsrythmus zu entrichten.

Zudem gibt es eine neue Rückzahlungsregelung, den sogenannten 77-Raten-Erlass. Dieser Erlass besteht für Darlehensnehmende die erstmal ab dem 01.09.2019 mit einem Darlehen gefördert werden. Für Darlehensbeträge mit unverzinslichem Volldarlehen greift diese Regelung nicht.

Wissenswert für alle, die sich bereits in der Rückzahlung befinden oder ihr BAföG-Darlehen vor dem 01.09.2019 erhalten haben:

Bis zum 29. Februar 2020 bestand für diese „Altfälle“ ein Wahlrecht. Dabei kann man gegenüber dem BVA erklären, dass man auch in dieses neue System übertragen wird.

Somit ändert sich z.B. der Rückzahlungszeitraum von ehemals 30 Jahren auf 20 Jahre. Das heißt, dass zum Beispiel Personen, die bereits seit 20 Jahren ihre Schulden begleichen und sich umtragen lassen, sofort schuldenfrei werden. Nähere Informationen finden sich hier.

Unter BAföG versteht man eine staatliche Förderungsmaßnahme, welche Schülern und Studenten bei ihrer Ausbildung unterstützen soll. Der Name leitet sich von dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ab, welches diese staatliche Unterstützung regelt.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz verfolgt das Ziel, eine bessere Chancengleichheit im Bildungswesen, vor allem für einkommensschwache Bildungsschichten zu ermöglichen.

Die Förderung ist zur Hälfte ein zinsfreies Darlehen und zur anderen Hälfte ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Den Darlehensanteil vom erhaltenen BAföG muss man abgelten.

Da die BAföG-Förderung auf einem Gesetz beruht und Gesetzestexte sprachlich oft schwierig verständlich sind, entstehen häufig Fragen, die der Beratung bedürfen.

Diese Seite verfolgt daher den Zweck die wichtigsten Fragen rund um die BAföG-Darlehensrückzahlung zu beantworten und versucht wichtige und wertvolle Informationen sowie Tipps bezüglich der Tilgung des geleisteten Darlehens aufzuzeigen.

Alles Wichtige auf einen Blick

Für alle, die die wichtigsten Informationen sofort erfahren möchten, denen sollte die folgende Tabelle helfen. Für tiefer gehende Informationen empfiehlt es sich jedoch die ausführlicheren Texte unterhalb der Tabelle zu lesen.

Wen trifft die BAföG Rückzahlung? Personen, die für ihr Studium Studenten-BAföG und/oder Auslands-BAföG erhalten haben
Maximale BAföG-Darlehensschuld Es sind höchstens 10.000 € zurückzuzahlen
Beginn der Tilgung 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des Bachelor-Studiums
Ist eine Ratenzahlung möglich? Ja, 390 € vierteljährlich
Freistellung der Rückzahlung Ja, auf Antrag kann bei geringem Einkommen die Tilgung jeweils um 1 Jahr aufgeschoben werden
Nachlass bei der Rückzahlung Bis zu 50 % bei BAföG Rückzahlung auf einen Schlag
Teilerlass der Tilgung Ein Teilerlass gab es nur, wenn das Studium vor dem 31.12.2012 abgeschlossen wurde

Und hier nochmal visuell ansprechender aufbereitet:

Darlehensrückerstattung - Alles wichtige auf einen Blick - Infografik

Darlehensrückerstattung – Alles wichtige auf einen Blick

Arten dern Förderung

Welche Arten von BAföG-Förderung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten bzw. es sind unterschiedliche Förderungen im allgemeinen Sprachgebrauch unter der Bezeichnung BAföG geläufig. Daher werden diese Arten im Folgenden kurz vorgestellt.

Das wohl bekannteste ist das Studenten-BAföG. Dieses erhalten alle Studenten, die es beantragen und gewisse Voraussetzungen erfüllen. Genauere Informationen finden sich hier und hier.

Hinzukommen zwei weitere BAföG-Arten, die jedoch auf demselben Gesetz beruhen und allgemein dem Studenten-BAföG zugerechnet werden können: das elternunabhängige BAföG und das sogenannte Auslands-BAföG.

Daneben existiert auch das Schüler-BAföG, welches explizit für Schüler gedacht ist. Die Eigenschaften des Schüler-BAföG werden ebenfalls im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt.

Eine weitere Art stellt das sogenannte Meister-BAföG dar. Dieses richtet sich an Handwerker und andere Fachkräfte, die für ihre Fortbildung finanzielle Unterstützung brauchen.

Das Meister-BAföG ist auch unter dem Namen Aufstiegs-BAföG geläufig und wird durch das Aufstiegsfortbildungsföderungsgesetz (kurz: AFBG) geregelt. Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG lassen sich hier und hier finden.

BAföG zurückzahlen

Muss man BAföG zurückzahlen?

Um diese Frage zu beantworten, muss erst einmal geklärt werden, welche der oben genannten Arten man erhalten hat. Denn jede Art von BAföG hat andere Rückzahlungsmodalitäten.

Studenten-BAföG, elternunabhängiges BAföG sowie AuslandsBAföG werden zu 50% als Darlehen und zu 50% als Zuschuss geleistet.

Schüler haben es in diesem Fall etwas besser, denn das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und somit muss nichts zurückgezahlt werden.

Das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG ist hingegen zu 40 % ein Zuschuss und die restlichen 60% werden als Darlehen gewährt. Hier muss ebenfalls der Darlehensanteil zurückgezahlt werden.

Somit ergibt sich folgende Tabelle:

Frage Antwort
Muss man Schüler-BAföG zurückgeben? Nein. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt und muss somit nicht zurückgezahlt werden.
Muss man Studenten-BAföG zurückerstatten? Ja, da die Förderung zu 50% als Darlehen gewährt wird, so muss der Darlehensanteil auf jeden Fall zurückgezahlt werden.
Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen? Ja, hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim normalen Studenten-BAföG. Somit muss der Darlehensanteil zurückgezahlt werden.
Muss man Auslands-BAföG zurückbezahlen? Ja, denn auch diese Förderung beruht auf demselben Gesetz wie das Studenten-BAföG und demnach muss das Darlehen zurückgezahlt werden.
Muss man Meister-BAföG zurückzahlen? Ja, hier muss der erhaltene Darlehensanteil zurückgezahlt werden.

Wer zahlt BAföG zurück
Wer genau muss erhaltenes BAföG tilgen?

BAföG zurückzahlen müssen somit alle Studenten (egal ob es normales Studenten-BAföG, elternunabhängiges oder AuslandsBAföG war). Die geforderte Summe beschränkt sich dabei jedoch lediglich auf den Darlehensanteil!

Meister-BAföG zurückzahlen müssen alle Fachkräfte, die es in Anspruch genommen haben. Dabei muss die gesamte Summe, die man erhalten hat, zurückgezahlt werden.

Schüler-BAföG muss hingegen nicht zurückgezahlt werden, da dieses ein staatlicher Vollzuschuss ist.

Die nun folgenden Abschnitte bezüglich der Rückzahlung des Darlehens gelten für das Studenten-BAFöG, sowie AuslandsBAFöG und elternunabhängiges BAFöG.

Nähere Informationen bezüglich der MeisterBafög Zurückzahlung finden sich hier.

BAföG zurückzahlen - aber wie viel

Wie viel muss man zurückbezahlen?

(§ 17, Absatz 2 BAföG)

Durch einige Gesetzesänderungen innerhalb des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Darlehensrückzahlung.

Diese richten sich nach dem Beginn des Studiums, also der Einschreibung an einer Ausbildungsstätte. Die verschiedenen Situationen werden im Folgenden näher erläutert.

a. Höhe der BAföG Tilgung bei einem Studienbeginn nach dem 28. Februar 2001

Alle Studierenden, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen und Förderung erhalten haben, müssen lediglich ihren erteilten Darlehensanteil bis zu einem Höchstbetrag von maximal 10.000 € tilgen.

Dieses „Darlehenslimit“ bzw. diese Deckelung wurde im Ausbildungsförderungsreformgesetz (kurz: AföRG) von 2001 festgelegt. Das heißt, wenn man eine Darlehensschuld von über 10.000 € angehäuft hat, so wird die darüber liegende Differenz erlassen.

Folgende Beispiele dienen einmal zur Veranschaulichung:

Beispiel 1: Du hast während deines Studiums insgesamt 15.000 € an Leistungen erhalten. Hiervon sind jeweils 7,500 € als zurückzuzahlendes Darlehen und als Zuschuss geleistet worden.

Demnach muss man „nur“ 7.500 € von dem erhaltenen Geld zurückzahlen. In diesem Fall liegst du unter der Grenze von 10.000 €.

Beispiel 2: In deiner Studienzeit hast du 20.000 € als Förderung vom Staat erhalten. Nach der 50%-Regel wurden davon 10.000 € als Zuschuss und 10.000 € als Darlehen gewährt.

In diesem Fall entspricht dein erhaltener Darlehensanteil genau dem festgelegten zurückzuzahlenden Höchstbetrag. Somit muss du insgesamt 10.000 € an den Staat zurückerstatten.

Beispiel 3: Während deines Studiums hast du einen Betrag von 30.000 € an Förderung erhalten. Davon sind 15.000 € als Darlehen gewährt und 15.000 € als Zuschuss geleistet worden.

In diesem Fall greift die Obergrenze von 10.000 €. Somit müssen lediglich 10.000 € des geleisteten Darlehens zurückbezahlt werden. Das heißt, dass dir alle Schulden darüber erlassen werden! In diesem Fall wären das genau 5.000 €.

Wenn man die Rückforderung des geleisteten BAföG sofort oder in größeren Teilbeträgen zurückzahlt, so werden in bestimmten Fällen hohe Rabatte erteilt.

Wie hoch diese Rabatte sind, lassen sich in der BAföG Rückzahlung Tabelle einsehen. Zudem erhält man in seinem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid in einem solchen Falle ein konkretes Angebot.

b. Höhe der BAföG Rückzahlung bei einem Studienbeginn vor dem 28. Februar 2001

Wer hingegen sein Studium (im Gesetz ein sogenannter Ausbildungsabschnitt) vor dem 28. Februar 2001 begonnen hat, dem wird diese Art eines „zurückzuzahlenden Darlehenslimits“ nicht zuteil.

Demnach muss der gesamte Betrag des erhaltenen Darlehensanteils zurückgezahlt werden. Um dies zu verdeutlichen, beziehen wir uns noch einmal auf das zuvor genannte dritte Beispiel.

Beispiel: Wir nehmen an, dass man sein Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen hat und für dieses eine Förderung von insgesamt 30.000 € erhalten hat.

Wiederum ist diese Leistung zu 50% ein Darlehen (15.000€) und zu 50% ein Zuschuss (ebenfalls 15.000 €). Da der Ausbildungsabschnitt vor der Gesetzesänderung begonnen wurde, kommt man nicht in den Genuss dieses „Darlehenslimit“.

Somit muss das gesamte erhaltene Darlehen von 15.000 € zurückgezahlt werden.

In diesem Fall ist es egal, ob die erste Zahlung nach dem 28. Februar 2001 stattgefunden hat. Ausschlaggebend für die Höhe des Rückzahlungsbetrages ist der Beginn des Ausbildungsabschnittes.

Ein Ausbildungsabschnitt ist die Zeit, die man an einer Ausbildungsstätte verbringt und endet erst, wenn die Ausbildung endgültig abgebrochen oder durch einen Abschluss vollendet wird.

 

c. Sonderfall: BAföG Rückzahlung von Leistungen während eines Studiums zwischen 1983 – 1990

Unter der Regierung von Helmut Kohl wurde 1982 eine Veränderung des BAföG herbeigeführt. Dadurch wurde aus dem vormalig vollständigen Förderungszuschusses ein Volldarlehen.

Alle Personen die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, müssen im Normalfall die vollständig erhaltene Förderung zurückzahlen.

Ab 1990 gab es mit der Eingliederung der neuen Bundesländer eine weitere Gesetzesänderung, die zu der heutigen 50% Darlehen und 50% Zuschuss-Regelung geführt hat.

Da das Volldarlehen einen Nachteil für alle Studierenden in dieser Zeit darstellt (im Vergleich zu den Studenten ab 1990 und allen Studierenden die BAföG vor dieser Änderung erhalten haben), hat sich die Berliner Initiative gegen BAföG-Volldarlehensregelung 1992 gegründet.

Diese befasst sich mit dem Thema des Volldarlehens und bietet wertvolle Tipps bezüglich dieses Themas. Falls du das Volldarlehen erhalten hast und nun die Darlehensückzahlung leisten musst, so ist die Webseite www.bafoegini.de die richtige Anlaufstelle für dich!

Gleichzeitig mit dem Volldarlehen wurde auch die Darlehensverordnung eingeführt, wodurch es überhaupt möglich ist Nachlässe bei vorzeitiger Rückzahlung zu erhalten.

Somit gibt es erst seit der Einführung des Volldarlehens die Möglichkeit bei der Tilgung Rabatte zu erhalten!

d. Rückzahlung von erhaltenem Darlehen zwischen 1971 und 1982

Diese Förderung wurde als Vollzuschuss geleistet und muss wie das heutige Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Beginn der Rückerstattung

Wann ist der Beginn der Tilgung?

(§ 18 Absatz 3 und 5a BAföG)

Der Beginn der Darlehensrückzahlung ist fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer des Ausbildungsabschnittes.

Wurden mehrere Ausbildungsabschnitte gefördert (z.B. Bachelor und Master), so richtet sich die Rückzahlungsaufforderung nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des ersten Ausbildungsabschnittes.

Mit dem FBR (Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid) ist ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Beginn der Tilgung zu rechnen.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrahmengesetz (§ 10, Absatz 2). Demnach ist die Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges maßgeblich für die Höhe der Regelstudienzeit.

Beispiel: Es wurde ein Bachelor mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern absolviert. Dieser wurde im Oktober 2011 begonnen und ab diesem Zeitpunkt erhielt man für 6 Semester (bis September 2014) die BAföG-Förderung.

Somit ist im März 2019 mit dem Bescheid für die Rückzahlung der Förderung zurechnen.

  1. Maßgeblich ist hier die festgelegte Regelstudienzeit und nicht die tatsächliche Zeit die man für sein Studium braucht. Selbst wenn du noch einige Semester für deinen Bachelor in Anspruch nimmst, so wird die Rückzahlungsforderung dir dennoch im März 2019 überstellt werden
  2. Das gleiche gilt für einen anschließenden Master: Wenn du z.B. in der Regelstudienzeit deinen Bachelor absolvierst und im Anschluss einen Master machst, der auch gefördert wird, so erhältst du dennoch die Rückzahlungsaufforderung im März 2019.

Beginn der Zurückzahlung

Kann man die BAföG-Darlehensschuld in Raten abbezahlen?

(§ 18 Absatz 3 und 4 BAföG)

Ja, nach Paragraph 18 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetz ist es vorgeschrieben, dass die Rückzahlung in gleichbleibenden Raten mit einer Höhe von mindestens 130 € durchzuführen ist.

§ 18, Abs. 4 gibt ferner an, dass die Raten für je drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe zu zahlen sind. Demnach müssen vierteljährlich 390 € an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden.

Dauer der Tilgung

Wie lang dauert die Rückzahlung der Schulden?

(§ 18 Absatz 3 BAföG)

In § 18 Absatz 3 des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes ist festgelegt, dass die Tilgung der Darlehensschuld innerhalb von 20 Jahre zu erfolgen hat.

Diese Rückzahlungsfrist kann durch die Freistellung von der Zurückerstattung um weitere 10 Jahre und somit auf 30 Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen zu der Freistellung von der Rückzahlung folgen im nächsten Abschnitt oder auf dieser Seite.

In der Regel brauchen Personen, die Förderung erhalten haben und ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 begonnen haben, nie länger als knapp 8 Jahre um ihre Schulden in Raten zurückzuzahlen.

Dies gilt für den Fall, dass man die Höchstgrenze von 10.000 € an BAföG abbezahlen muss. Folgende Beispiele verdeutlichen dies etwas näher:

Beispiel 1: Dein Darlehen beläuft sich auf 7.500 € und du zahlst dein BAföG ohne Unterbrechung in vierteljährlichen Raten zu je 315 € zurück.

Dies entspricht 23 Ratenzahlungen sowie einer Zahlung mit der Restschuld (7.500 € / 315 € = 23,8 Ratenzahlungen) Somit dauert das Abgelten deiner Darlehensschuld insgesamt rund 6 Jahre (23,8 Ratenzahlungen / 4 Ratenzahlungen pro Jahr = 5,95 Jahre).

Beispiel 2: Entspricht die Schuld des BAföG-Darlehens genau 10.000 € oder liegt sogar darüber, so greift das „Darlehenslimit“ von 10.000 €.

Wenn man das BAföG nun in den geforderten vierteljährlichen Raten von 315 € ohne Unterbrechung (z.B. durch Freistellung oder Stundung) zurückzahlt, so muss man insgesamt und 31 Ratenzahlungen und eine Zahlung mit der Restschuld leisten (10.000 € / 315 € = 31,7 Ratenzahlungen).

Die Abzahlung des BAföG-Darlehens nimmt somit rund 8 Jahre in Anspruch(31,7 Ratenzahlungen / 4 Ratenzahlungen pro Jahr = 7,93 Jahre).

Beispiel 3: Du hast eine Darlehensschuld von 15.000 € und zählst zu den Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben, so musst du die volle BAföG-Darlehensschuld zurückerstatten, da das „Darlehenslimit“ nicht greift.

In diesem Fall würde man bei vierteljährlicher Zahlung von Raten in Höhe von 315 € insgesamt 47 Ratenzahlungen und eine zuzügliche Zahlung der Restschuld durchführen (15.000 € / 315 € = 47,6 Ratenzahlungen).

Dies entspräche einer Dauer von rund 12 Jahren (47,6 Ratenzahlungen / 4 Ratenzahlungen pro Jahr = 11,9 Jahre).

Um die Dauer der Ratenzahlung zu verkürzen und im besten Fall noch Rabatte dafür zu erhalten, so lohnt sich in einigen Fällen eine vorzeitige Rückzahlung vom BAföG.

Dies trifft jedoch nur auf Personen zu, die in ihrem FRB ein entsprechendes Angebot über eine vorzeitige Rückzahlung erhalten haben.

Freistellung von der Tilgung

Ist eine Freistellung der BAföG Rückzahlung möglich?

(§ 18a Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz)

Da die Tilgung einkommensabhängig ist, kann auf Antrag eine Freistellung von der BAföG Rückzahlung erwirkt werden. Dafür wurden Freibeträge festgelegt, die bei den letzten Gesetzesänderungen stetig angehoben wurden.

Die jeweilige Höhe beim Freibetrag bei der BAFöG Rückzahlung kann je nach Situation unterschiedlich sein ist weiter unten aufgeführt.

Der Antrag kann online gestellt werden, oder als PDF heruntergeladen und per Post zugestellt werden.

Die Höhe des Freibetrages wird nicht nur anhand des Einkommens sondern auch durch Ehe- bzw. Lebenspartner und/oder eigene Kinder beeinflusst. So können unterschiedliche Freibeträge für verschiedene Personen gelten.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Freibeträge (Stand: 04/2020) aufgeführt:

Situation Freibetrag
Single 1.225 € (netto)
Lebens- oder Ehepartner + 610 €
Kinder (pro Kind) + 555 €
Alleinerziehende mit einem Kind unter 16 Jahre + 175 (Kinderbetreuung)
Jedes weitere Kind (unter 16 Jahre) + 85 €

Wie man anhand der Tabelle sehen kann, liegt die unterste Einkommensgrenze für einen Darlehensnehmer bei 1.225 €.

Wenn man nun noch einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner hat, so erhöht sich die Einkommensgrenze um 610 €, jedoch nur, wenn der Partner sich nicht in einer Ausbildung befindet, welche durch das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz oder dem SBG III gefördert werden kann.

Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze entsteht durch die Anzahl der Kinder die man hat. So wird der Freibetrag je Kind um 555 € angehoben.

Auch in diesem Fall gilt, dass sich das jeweilige Kind nicht in einer Ausbildung befindet, welche durch Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz gefördert oder dem SBG III wird/werden kann.

Falls man Alleinerziehend ist und das Kind/die Kinder unter 16 Jahre ist/sind, so steht einem ein Kinderbetreuungskostenzuschlag zu. Dieser beläuft sich auf 175 € für das erste Kind und für jedes weitere Kind gibt es zusätzliche 85 €.

Desweiteren erhöht sich bei behinderten Menschen der Freibetrag um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen, so wie sie im § 33b des Einkommenssteuergesetzes festgelegt sind.

Folgende zwei Beispiele zeigen verschiedene Konstellationen, welche zu unterschiedlichen Einkommensgrenzen führen

Beispiel 1: Du bist verheiratet und dein Partner wird nicht durch BAföG gefördert. In diesem Fall wird der Freibetrag eines Singles von 1225 € angesetzt und um 610 € erhöht. Anschließend liegt der neue Freibetrag bei 1835 €.

Beispiel 2: Du bist Alleinerziehend, hast zwei Kinder und eines dieser Kinder ist unter 16 Jahre. Somit erhöht sich der reguläre Freibetrag von 1225 € noch um 1110 € (2 x 555 €) für die beiden Kinder, sowie um weitere 175 € als Kostenzuschlag für die Kinderbetreuung.

Demnach gilt für dich ein Freibetrag von 2510 €.

Weitere Beispiele sowie zusätzliche Informationen bezüglich der Freibeträge der letzten Jahre sind auf dieser Seite aufgeführt.

Stundung der Tilgung

Ist eine Stundung der BAföG Rückzahlung möglich?

Aufgrund von den gesetzlichen Bestimmungen (§ 18a Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) kann es sein, dass eine Freistellung von der Zurückerstattung nicht möglich ist. In solchen Fällen kann man fällige Raten auf Antrag stunden.

Dies gilt ebenfalls für schon fällige Kosten sowie Zinsen. Auch hier muss ein Antrag auf Stundung gestellt werden (online oder als PDF).

Eine Stundung der BAföG Rückzahlung ist jedoch nur möglich, wenn folgende Situationen eintreten:

  1. Eine sofortige Einziehung der fälligen Beträge würde für dich mit erheblicher Härte verbunden sein
  2. eine Stundung nicht den Anspruch des Bundes gefährdet (§ 59 Absatz 1 BHO)

Für den Zeitraum der Stundung werden Stundungszinsen erhoben. Diese haben in der Regel eine Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Nähere Informationen, was z.B. erhebliche Härte bedeutet und wann der Anspruch des Bundes gefährdet ist, finden sich auf dieser Seite.

Nachlass bei der Rückerstattung

Gibt es einen Nachlass bei der BAföG Rückzahlung?

(§ 18 Absatz 5b Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), (§ 6 DarlehensV) & (Anlage zu § 6, Absatz 1 DarlehensV)

BAföG-Rückzahlung auf einmal? Ja, seit dem 01.04.2020 erhält nun jeder Empfänger von BAföG, wenn die Förderung erstmalig ab 01.03.2001 getätigt wurde einen Nachlass, wenn man die BAföG Rückzahlung auf einen Schlag tätigt oder aber größere Beträge (ab 500 €) auf das Rückzahlungskonto des Bundesverwaltungsamt einzahlt, also eine Teilablösung durchführt.

Das heißt, man kann BAföG auf einmal zurückzahlen oder in größeren Beträgen begleichen und dadurch sparen.

Eine vorzeitige Rückzahlung mit Nachlässen ist individuell unterschiedlich und hängt mit der Höhe des erhaltenen Darlehens (gedeckelt bis 10.000€) ab.

Im Regelfall erhält man direkt ein Angebot vom BVA für eine vorzeitige Rückzahlung. Hierbei wird dann auch angegeben, wie hoch der mögliche Nachlass bei der BAföG Rückzahlung sein kann.

Alle Personen die bereits BAföG zurückbezahlen werden höchstwahrscheinlich keinen extra Hinweis bzw. Angebot von der BVA erhalten. Dieses Angebot kann man aber ganz einfach unter folgendem Link anfordern.

Folgende Bilder zeigen eine kurze Schritt für Schritt Anleitung:

Schritt 1: Auf die Webseite www.bafoegonline.bva.bund.de gehen und auf einen der Anmelde-Buttons klicken.

Nachlass - vorzeitige Zurückzahlung - Schritt 1

Nachlass – vorzeitige Zurückzahlung – Schritt 1

Schritt 2: Sich auf der Webseite in sein Benutzerkonto einloggen.

Nachlass - vorzeitige Zurückerstattung - Schritt 2

Nachlass – vorzeitige Zurückerstattung – Schritt 2

Schritt 3: In dem nun folgenden Menü etwas runterscrollen und bei „Vorzeitige Rückzahlung“ auf „Antrag stellen“ klicken.

Nachlass - vorzeitige Tilgung - Schritt 3

Nachlass – vorzeitige Tilgung – Schritt 3

Tipp: Zudem kann man auch noch von seinem Nachlass profitieren, selbst wenn man schon mit der Abgeltung angefangen hat.

Denn sobald ein entsprechendes Angebot des BVA vorliegt, so werden Nachlässe auf größere Teilbeträge (ab 500 €) gewährt. Die entsprechenden Nachlasshöhen sind in der in der BAföG Rückzahlungstabelle aufgeführt.

Anhand der folgenden Tabelle kann man die möglichen Ersparnisse ablesen. Auf dieser Seite sind die Beträge aufgeführt, bei der sich eine vorzeitige Rückzahlung bei dem vorgeschriebenen „Darlehenslimit“ von 10000€ rechnet.

Abzulösendes Darlehen gewährter Nachlass zuzahlender Betrag
500,00 € 5% 475,00 €
1.000,00 € 6% 940,00 €
1.500,00 € 7% 1.395,00 €
2.000,00 € 8% 1.840,00 €
2.500,00 € 9% 2.275,00 €
3.000,00 € 9,50% 2.715,00 €
3.500,00 € 10,50% 3.133,00 €
4.000,00 € 11,50% 3.540,00 €
4.500,00 € 12% 3.960,00 €
5.000,00 € 13% 4.350,00 €
5.500,00 € 14% 4.730,00 €
6.000,00 € 14,50% 5.130,00 €
6.500,00 € 15,50% 5.493,00 €
7.000,00 € 16% 5.880,00 €
7.500,00 € 17% 6.225,00 €
8.000,00 € 18% 6.560,00 €
8.500,00 € 18,50% 6.928,00 €
9.000,00 € 19,50% 7.245,00 €
9.500,00 € 20% 7.600,00 €
10.000,00 € 21% 7.900,00 €

Für Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben, greift das „Darlehenslimit“ von 10.000 € nicht und demnach lohnt es sich eventuell auch weit höhere Beträge direkt zu begleichen, um von den Nachlässen zu profitieren.

Die vollständige aktuelle BAföG Rückzahlungstabelle (Stand 01.04.2020) ist auf dieser Seite zu finden.

Im folgenden werden zwei Beispiele aufgeführt, die das Einsparpotential bei sofortiger Tilgung bzw. den Rabatt bei der BAföG Rückzahlung zeigen:

Beispiel 1: Du hast eine Darlehensrestschuld von 10.000 € und das BVA unterbreitet dir ein Angebot für sofortige Tilgung. Sofern du dieses annimmst, so musst du lediglich 7900 € auf das Rückzahlungskonto des BVA überweisen und hast damit deine BAföG-Schulden beglichen. Hierdurch sparst du insgesamt 21 %.

Beispiel 2: Du hast eine Darlehensschuld von 8.000 € und dir wird die Option gegeben, die Schulden vorzeitig zurückzuzahlen. Falls du dies in Anspruch nimmst, so musst du lediglich einen Betrag von 6560 € an das BVA überweisen. Dadurch spart man 18% im Vergleich zur Darlehensrestschuld.

Für Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben ist es wichtig ist hierbei zu vermerken, dass die Nachlässe immer auf die Gesamtdarlehensschuld angewendet werden, also das Darlehenslimit von 10000 € nicht als Grundlage zur Berechnung der Nachlässe dient.

In solchen Fällen lohnt es sich nur in einer gewissen Spanne, die Schulden direkt zu begleichen.

Nähere Informationen und weitere Beispielrechnungen finden sich auf der Unterseite „Nachlass bei der BAföG Rückzahlung“.

BAföG Rückzahler können durch diese Regelung einiges an Geld sparen. Und dies ist selbst noch möglich, wenn man sich das Geld dafür leihen muss! Genauere Infos dazu findest du auf der Ratgeber Seite: Bei der BAföG Rückzahlung mit Hilfe eines Kredits sparen. Hier ist auch Rückzahlungsrechner zu finden, mit dem man berechnen kann, ob man auch mit der Aufnahme eines Kredits bei vorzeitigem abgleich des Darlehens eine Ersparnis erzielt.

Teilerlass bei der BAföG Rückzahlung

Gibt es einen Teilerlass bei der Rückzahlung?

(§ 18b BAföG)

Einen Teilerlass gab es nur bis zur Beendigung des Studiums bis zum 31.12.2012 und konnte bei guten Leistungen und/oder einem schnellen Studium beantragt werden.

Seitdem zuvor genannten Stichtag existiert diese Form von Erlass bei der Rückzahlung nicht mehr.

Darüber hinaus gab es noch eine Teilerlassregelung bei der Kinderbetreuung. Diese wurde aber bereits zum 31. Dezember 2009 durch eine Gesetzesänderung abgeschafft und kann nicht mehr beantragt werden.

Nähere Informationen zu den Teilerlässen finden sich auf den Unterseiten Erlass bei der BAföG Rückzahlung sowie BAföG Rückzahlung und Kinder.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Seiten mit den folgenden Themen zur Tilgung:

Wer sich in einer Insolvenz befindet, den dürfte die Unterseite Insolvenz und BAföG Rückzahlung interessieren.

Steuerrelevante Aspekte werden auf der Steuer und BAföG Rückzahlung Seite behandelt.

Wer ein Studium nicht zu Ende gebracht und es abgebrochen hat, der findet Informationen dazu auf der Unterseite Studienabbruch und BAföG Rückzahlung.

Desweiteren gibt es auch Info für die unschöne Situation bei einem Todesfall und der BAföG Rückzahlung.

Außerdem kann man auf Verjährung und BAföG Rückzahlung herausfinden, ob das BAföG zurückzahlen verjähren kann.

FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wer muss BAföG zurückzahlen?

BAföG müssen alle Studenten zurückzahlen. Dabei ist die Rückzahlungssumme beschränkt auf den Darlehensanteil! Meister-BAföG zahlen alle Fachkräfte zurück, welche es in Anspruch genommen haben. Hierbei muss die gesamte Summe zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG muss hingegen nicht zurückgezahlt werden.

Generell muss vom erhaltenen BAföG 50% der erhaltenen Fördersumme zurückgezahlt werden. Alle Studenten die erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen haben, sind die Schulden auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Für solche Studenten, die BAföG nach dem August 2019 bezogen haben, gilt die neue 77-Monatsraten-Regel. Diese besagt, dass man spätestens nach 77 Monatsraten schuldenfrei ist.

Wie hoch sind die Raten bei der BAföG Rückzahlung?

Die Regelrate der Darlehensrückzahlung liegt seit dem April 2020 bei 130 €. Diese ist wie bisher im Dreimonatsrythmus zu entrichten. Somit zahlt man alle drei Monate 390 € an das BVA.

Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?

Der Anfang der Darlehensrückzahlung ist fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer des Ausbildungsabschnittes. Wurden mehrere Ausbildungsabschnitte gefördert (wie z.B. Bachelor & Master), so richtet sich die Aufforderung zur Rückzahlung nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des ersten Ausbildungsabschnittes. Mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FBR) ist ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Beginn der Tilgung zu rechnen.

Weitere Fragestellungen werden unter Häufig gestellte Fragen zur Zurückzahlung behandelt.

Wie viel muss man an BAföG zurückzahlen?

Der Höchstbetrag, den Studierende zurückzahlen müssen, beträgt 10.010 Euro. Die neue Regelung, die 2019 in Kraft tritt, besagt, dass Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die sich um die Rückzahlung bemüht haben, nach maximal 20 Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Als Grundlage dafür dient § 18 BAföG.

Wann muss man BAföG nicht zurück zahlen?

Solange der Freibetrag (oder alle für Sie geltenden Freibeträge zusammen) um weniger als 42 Euro überschritten wird, müssen Sie keine Rückzahlungen leisten. Sie müssen den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, zurückzahlen, sobald er 42 Euro oder mehr erreicht, aber normalerweise können Sie nur 130 Euro pro Monat zurückzahlen.

Kann man von BAföG Rückzahlung befreit werden?

Bedingungen für den Ausschluss von der Zahlung. Sie können sich auf Antrag von der Rückzahlungspflicht befreien lassen, wenn Ihr monatliches anrechenbares Einkommen die persönliche Grenze von 1.605,00 Euro nicht überschreitet und Ihr Darlehen noch nicht vollständig fällig ist.

Wie finde ich raus wie hoch meine BAföG Schulden sind?

Wie viel BAföG müssen Sie zurückzahlen? Das BAföG sieht in der Regel eine Rückzahlungspflicht von 50% der für ein Studium erhaltenen Mittel vor. Der maximale Rückzahlungsbetrag für Studierende, die ihr Studium im März 2001 (oder später) aufgenommen haben, beträgt 10.000 Euro.

Wann bekommt man BAföG erlassen?

Erlass der BAföG-Schulden nach 20 Jahren – Wer 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsfrist noch Schulden hat, weil sein Einkommen immer oder meist so gering war, dass auf Antrag ein Freibetrag gewährt wurde, soll künftig leer ausgehen. Oder anders ausgedrückt: Die Restschuld wird erlassen.

Können BAföG Schulden erlassen werden?

Wer noch BAföG-Schulden hat, diese aber aufgrund eines geringen Einkommens nicht begleichen kann, dem wird nach 20 Jahren die Restschuld voraussichtlich erlassen.

Was passiert wenn man das BAföG nicht zurückzahlen kann?

Sie können eine Stundung der Ratenzahlung beantragen, wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, das BAföG zurückzuzahlen.

Sind BAföG-Schulden in der Schufa?

Auch wenn während des Studiums Schulden auflaufen, hat das BAföG in der Regel keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Empfängers, da BAföG-Darlehen nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) meldet nur anonymisierte Zahlen an Bund, Länder und das Statistische Bundesamt.

Wie lange hat man Zeit BAföG zurückzahlen?

Mit der Rückzahlung des BAföG müssen Sie fünf Jahre nach Ablauf der Höchstförderungsdauer beginnen. Für die Rückzahlung des Darlehens haben Sie im Normalfall 20 Jahre Zeit. Ihre BAföG-Schuld kann auf einmal oder innerhalb von drei Monaten vollständig getilgt werden.

Kann man die BAföG Rückzahlung von der Steuer absetzen?

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 7. Februar 2008 (VI R 41/05) entschieden, dass die Rückzahlung nicht steuermindernd ist. Erstattet werden können nur die Darlehenszinsen. Das BAföG können Sie nicht absetzen, weil Sie als Student nur die Hälfte zurückzahlen müssen und es zinslos ist.

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