Erlass bei der BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Erlass bei der BAföG Rückzahlung

Es gibt bei der BAföG Rückzahlung einen Erlass, den sogenannten Teilerlass. Dieser konnte, sofern bestimmte Voraussetzungen vorlagen, auf Antrag erteilt werden (§18b Abs. 3 bis 5 BAföG).

Damit ist jedoch nicht der Schulden Erlass durch vorzeitige Rückzahlung gemeint, der sogenannte Nachlass bei der BAföG Rückzahlung, auch bekannt als BAföG Darlehenserlass durch Einmalzahlung. Wer hierzu mehr erfahren möchte, den könnte die BAföG Rückzahlung Erlass Tabelle interessieren.

Info: Nach einer Gesetzesänderung gilt der Teilerlass gilt nur noch für Personen, die ihr Studium (Bachelor und/oder Master) bis zum 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen haben.
Tipp: Wenn ihr zu denjenigen gehört, denen ein Teilerlass zusteht, so muss man diesen unbedingt bis spätestens einen Monat nach Zustellung und Erhalt des BAföG Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides beantragen. Hier gilt die Fristwahrung!

Falls diese verpasst wird, so kann lediglich in Fällen ohne Eigenverschulden, ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Wird dieser akzeptiert, so kann auch der Teilerlassantrag nachträglich berücksichtigt werden.

So gibt es zwei unterschiedliche Arten von Teilerlässen bei der BAföG Rückzahlung:

  • Teilerlass wegen guter Leistungen
  • Teilerlass wegen schnellen Studiums

Teilerlass wegen guter Leistungen

Um den Erlass für gute Leistungen zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ihr gehört nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den besten 30 % der Absolventen, die im selben (Kalender-)Jahr an derselben Ausbildungsstätte ihren Abschluss gemacht haben.
  • Zudem müsst ihr eure Ausbildung bis spätestens 12 Monate nach der Beendigung der Förderungshöchstdauer abgeschlossen haben.
  • Darüber hinaus sollte der Abschluss in Deutschland absolviert worden sein.

Wie hoch der jeweilige Teilerlass nun ist, hängt von der Dauer eures Studiums ab:

Höhe des Teilerlass auf die Darlehensschuld Bedingung für den Teilerlass
25 % Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer
20 % Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Förderungshöchstdauer
15 % Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Förderungshöchstdauer
Ganz wichtig: Ein Teilerlass erfolgt nur auf Antrag! Das heißt, selbst wenn oben genannte Bedingungen zutreffen, so muss dennoch von euch ein Antrag auf Teilerlass gestellt werden.

Den Antrag könnt ihr bequem online stellen oder als PDF downloaden und per Post an das BVA schicken.

Beispiel 1: Du gehörst zu den 30% der Besten und hast deinen Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer erreicht.

Deine regulären BAföG-Darlehensschulden liegen bei 10000 € und da du zusätzlich rechtzeitig den Antrag auf Teilerlass gestellt hast, werden dir 25% der Darlehensschuld erlassen.

Somit muss du lediglich 7500 € zurückzahlen und dir werden demnach 2500 € an Schulden erlassen.

Beispiel 2: Du machst deinen Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer und du gehörst zu den 30% der Besten.

Insgesamt hast du 8000 € an BAföG-Darlehensschulden. Sofern du rechtzeitig einen Antrag auf Teilerlass gestellt hast, so werden dir 20% der Darlehensrestschuld erlassen.

Somit musst du anstatt der 8000 € lediglich 6400 € zahlen. 1600 € an Schulden werden dir erlassen.

Teilerlass wegen schnellen Studiums

Damit man den Erlass für ein schnelles Studium erhält, müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  • Ihr schließt euer Studium mindestens vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer ab
  • Oder: ihr schließt euer Studium zwei Monate vor Beendigung der Förderungshöchstdauer ab

In den beiden genannten Fällen kommt es zu einer unterschiedlichen Höhe des Teilerlasses. Diese sehen wie folgt aus:

Höhe des Teilerlass auf die Darlehensschuld Abschluss des Studiums vor Ende der Förderungshöchstdauer
2.560 € Mindestens 4 Monate
1.025 € 2 Monate
Beispiel 3: Deine Förderungshöchstdauer endet am 31.08.2012 und du machst deinen Abschluss spätestens bis zum 30.04.2012. Falls du nun auch rechtzeitig deinen Antrag auf Teilerlass gestellt hast, so werden dir von deiner Darlehensschuld 2560 € erlassen.

Beispiel 4: Du machst deinen Abschluss bis zum 30.06.2012 und deine Förderungshöchstdauer läuft bis zum 31.08.2012. Sofern du deinen Antrag auf Teilerlass gestellt hast, werden dir 1025 € von deiner Darlehensschuld erlassen.

Die Teilerlassregelung kann für jeden Studienabschnitt (Bachelor, Master) separat genutzt werden und wird auf die jeweilige Darlehensschuld, welche in diesem Abschnitt angefallen ist, angewendet.

Neben den Teilerlässen für ein schnelles Studium und für Leistungen konnte man auch einen Erlass der Darlehensschuld für die Kinderbetreuung erhalten.

Diese wurde aber zum 31. Dezember 2009 abgeschafft. Nähere Informationen diesbezüglich finden sich auf der Unterseite Kind und BAföG Rückzahlung.

Darüber hinaus gibt es die Regelung, dass man einen Rabatt bei der BAföG Rückzahlung erhält, wenn man die gesamte Summe oder größere Teilbeträge direkt an das Bundesverwaltungsamt überweist.

Ob man diese Möglichkeit erhält wird einem in dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) mitgeteilt. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Unterseite Nachlass bei der BAföG Rückzahlung.

Weitere Informationen zur BAföG Rückzahlung finden sich auf der Hauptseite.