BAföG Darlehenserlass


Gibt es einen BAföG Darlehenserlass?

Es gibt einen BAföG Darlehenserlass. Dieser ist im BAföG Gesetz festgelegt und wurde in der letzten Novellierung angepasst.

Ob man einen Darlehenserlass erhält, erfährt man in seinem persönlichen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Falls man ein solches Angebot vom BVA erhält, so muss man seine BAföG Schulden vorzeitig oder in größeren Teilsummen zurückzahlen, um von Erlass bei der BAföG Rückzahlung zu profitieren.

Durch die Änderungen im Gesetz gelten seit April 2020 andere Richtwerte. So wird für jeden eine Höchstgrenze von 10000 € BAföG Schulden angesetzt und auf diese Höchstgrenze wird der Erlass berechnet.

Daher lohnt es sich, falls man schon einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vor April 2020 erhalten hatte, direkt einmal beim BVA anzufragen, ob man nun auch einen Darlehenserlass bei vorzeitiger BAföG Rückzahlung erhält.