Erlass bei der BAföG Rückzahlung bei einmaliger Zahlung bzw. Einmalzahlung


Gibt es bei der BAföG Rückzahlung einen Erlass bei einmaliger Zahlung?

Ja, es gibt einen Erlass bei einmaliger Rückzahlung der BAföG Darlehensschuld. Bis April 2020 wurde dieser nur in gewissen Fällen ausgewiesen. Ob man zu den Personen gehörte, erfuhr man in seinem persönlichen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Seit April 2020 können viel mehr Menschen von einem Erlass profitieren, weil von nun an ein Nachlass von der Höchstgrenze von 10.000€ berechnet wird. Es lohnt sich daher auch noch einmal direkt beim BVA anzufragen, ob für einen persönlich ein Erlass bei einmaliger Zahlung möglich ist.

 

Gibt es bei der Bafög Rückzahlung einen Erlass bei Einmalzahlung?

Ja, es gibt bei der BAföG Rückzahlung in einen Erlass bei Einmalzahlung. Wie hoch der jeweilige Erlass ist kann man in der BAföG Rückzahlung Erlass Tabelle einsehen.

 

Kann man BAföG auf einmal zurückzahlen und einen Erlass erhalten?

Ja, wenn man BAföG auf einmal zurückzahlt, so konnte man bis April 2020 in gewissen Fällen einen Erlass auf seine Darlehensschuld erhalten. Seit April 2020 gelten neue Regelungen und wesentlich mehr Personen können nun von einem Erlass profitieren. Ob einem dieser Erlass bei der BAföG Rückzahlung gewährt wird, erfährt man in seinem persönlichen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

Sofern dieser Bescheid vor April 2020 ausgestellt wurde, so lohnt es sich direkt beim BVA einen aktuellen Bescheid zu beantragen. Denn eventuell kommt man ebenfalls in den Genuss eines möglichen Erlasses von BAföG Schulden.