Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch. Wer sich bereits in der Phase der Rückzahlung des Darlehensanteils seines erhaltenen BAföG befindet, der kann einen Antrag auf Freistellung von der BAföG Rückzahlung beim Bundesverwaltungsamt stellen, falls das derzeitige Einkommen nicht mehr ausreicht, und man seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr nach kommen kann. Die Freistellung ist unabhängig von pandemiebedingten Einkommensrückgängen immer beantragbar und kann auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de erfolgen. Die Freistellung von der Bafög Rückzahlung dient all denjenigen, die ein zu geringes Einkommen haben und mit der Darlehensrückzahlung übermäßig belastet wären. Geregelt wird dies anhand eines Freibetrages. Dieser wurde in den letzten Jahren stetig angehoben und für alle Personen, die von der Bafög Rückzahlung betroffen sind, gilt der heutige Freibetrag: Wie man erkennen kann, gibt es verschiedene Situationen und der Freibetrag kann sich von Person zu Person individuell unterscheiden. Hier sind einige Beispiele: Beispiel 2: Du bist verheiratet und hast zwei Kinder. Dadurch erhöht sich der Freibetrag von 1225 € um 610 € für den Ehepartner und weitere 1110 € für die beiden Kinder. Somit liegt dein Freibetrag bei 2935 €. Beispiel 3: Du bist verheiratet und hast ein Kind. Jedoch wird sowohl der Ehepartner als auch das Kind durch BAföG gefördert. Somit erhöht sich dein Freibetrag nicht und bleibt bei 1225 €. Eine Freistellung wird durch einen Antrag erreicht und gilt ab dem Antragsmonat für ein Jahr. Rückwirkend ist eine Freistellung höchstens für 4 Monate ab dem Antragsmonat möglich. Der Antragsteller muss die Voraussetzungen für die Freistellung jedoch beweisen (z.B. durch Einkommensnachweise, etc.). Sofern diese bestehen, kann der Antrag online gestellt werden oder als PDF heruntergeladen und per Post an das BVA geschickt werden. Sobald sich die Einkommensverhältnisse verändern, so muss das BVA darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Freistellung dann nicht mehr gegeben sind, so wird der Bescheid ab dem Monat, in dem die Änderung gültig ist, geändert. Falls man den Freibetrag überschreitet, so muss man Bafög zurückzahlen. Wenn man dabei zum Beispiel aber unter der monatlichen Rate von 105€ bleibt, so muss man nur den Differenzbetrag des Nettoeinkommens und des geltenden Freibetrages zahlen. Demnach erhälst du eine Freistellung mit verminderter monatlicher Rate von 55 € und musst somit alle drei Monate nur 165 €, statt wie regulär 390 € an das BVA zahlen. Beachte: Ab April 2020 gelten andere Rückzahlungsraten. Statt 105 / 315 € müssen nun monatlich 130 € bzw. alle drei Monate 390 € zurückgezahlt werden.
Freibetrag
Für:
1.225 € (netto)
Single
+ 610 €
Lebens- oder Ehepartner
+ 555 €
Kinder (pro Kind)
+ 175 (Kinderbetreuung)
Alleinerziehende mit einem Kind u. 16
+ 85 €
Jedes weitere Kind (u. 16 Jahren)
Weitere Informationen zur BAföG Rückzahlung finden sich auf der Hauptseite.