Kind und BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Kind und BAföG Rückzahlung

Mit jedem Kind erhöht sich der Freibetrag bis zu welchem man sich von der BAföG Rückzahlung freistellen lassen kann. Pro Kind wird der Freibetrag um 555 € angehoben.

Darüberhinaus können Alleinstehende mit einem Kind unter 16 Jahre eine Erhöhung des Freibetrages um einen Kinderbetreuungszuschlag von 175 € erhalten. Jedes weitere Kind unter 16 Jahre erhöht den Freibetrag um weitere 85 €.

Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Erhöhungen auf:

Für: Freibetragserhöhung
pro Kind 555 €
Kinderbetreuung 1. Kind 175 €
jedes weitere Kind 85 €
Bis zum 31.12.2009 gab es zusätzlich noch die Regelung für einen Teilerlass der BAföG-Schulden, wenn das eigene Einkommen den geltenden Freibetrag nicht überstieg und man zusätzlich ein Kind bis zu 10 Jahren pflegte bzw. ein behindertes Kind betreute.

Darüberhinaus durfte man nicht oder nur unwesentlich erwerbstätig sein. Unwesentlich erwerbstätig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeitete.

Als Quelle ist folgender Gesetzestext angegeben und der entsprechende Paragraph ist unter § 18b Absatz 5 BAföG einzusehen.

Und nun noch einige Beispiele, wie sich Kinder auf den Freibetrag der BAföG Rückzahlung auswirken:

Beispiel 1: Du bist Single und hast ein Kind über 16 Jahre. Somit erhöht sich dein von 1225 € um 555 € auf 1780 €.

Beispiel 2: Du bist Single und hast zwei Kinder, welche beide unter 16 Jahre sind. Dadurch erhöht sich dein Freibetrag von 1225 € um 1110 € (jeweils 555 € pro Kind) sowie um 260 €  für die Kinderbetreuung des 1. Kindes (175 €) und des zweiten Kindes (85 €). Dadurch gilt für dich ein Freibetrag von 2595 €.

Beispiel 3: Du bist Single, hast drei Kinder und ein Kind ist unter 16 Jahre. Somit erhöht sich dein Freibetrag von 1225 € um 1665 € (jeweils 555 € pro Kind) und zusätzlich um 175 € für die Kinderbetreuung. Dadurch liegt dein Freibetrag bei 3065 €.

Weitere Informationen zur BAföG Rückzahlung finden sich auf der Hauptseite.