Studienabbruch und BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Studienabbruch und BAföG Rückzahlung

Bei einem Studienabbruch gelten dieselben Regelungen wie bei der BAföG Rückzahlung mit einem abgeschlossenen Studium.

Es muss nur der erhaltene Darlehensanteil zurückbezahlt werden und die Rückzahlung tritt fünf Jahre nach der Regelstudienzeit bzw. Förderungshöchstdauer des Studienganges ein.

Auch hier kann man bei zu geringem Einkommen eine Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden. Wie sich die Höhe des geringen Einkommens verändern kann, lässt sich auf der Unterseite Freibeträge bei der BAföG Rückzahlung nachlesen.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur BAföG Rückzahlung können auf der Hauptseite BAföG Rückzahlung gefunden werden.