Die Aufforderung sein erhaltenes BAföG zurückzuzahlen, erhält man ca. 4,5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studienabschnittes. Regulär muss man mit der Rückzahlung seines BAföG rund 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer beginnen.
Mehr Informationen zur BAföG-Rückzahlung finden sich über diesen Link.