Ja, wenn das eigene Einkommen den persönlichen Freibetrag nicht überschreitet, so kann man sich von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen lassen.
Weitere Infos zur BAföG-Rückzahlung gibt es hier.
Ja, wenn das eigene Einkommen den persönlichen Freibetrag nicht überschreitet, so kann man sich von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen lassen.
Weitere Infos zur BAföG-Rückzahlung gibt es hier.