Ja, man kann BAföG auf einmal zurückzahlen und in speziellen Fällen einen Erlass erhalten. Ob man zu denjenigen Personen gehört, die bei vorzeitiger Rückzahlung einen Nachlass erhalten, wird im persönlichen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mitgeteilt.
Weitere Informationen zur BAföG-Rückzahlung gibt es hier.