Ja, man kann die BAföG-Rückzahlung absetzen bzw. sich von ihr für einen gewissen Zeitraum freistellen lassen. Dafür darf das eigene Einkommen jedoch nicht einen bestimmten Freibetrag überschreiten.
Weitere Infos zur BAföG-Rückzahlung gibt es hier.
Ja, man kann die BAföG-Rückzahlung absetzen bzw. sich von ihr für einen gewissen Zeitraum freistellen lassen. Dafür darf das eigene Einkommen jedoch nicht einen bestimmten Freibetrag überschreiten.
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