Ja, man kann die Rückzahlung aufschieben, sofern das eigene Einkommen nicht den jeweiligen Freibetrag für eine Freistellung überschreitet.
Zusätzlich Informationen rund um das Thema BaföG zurückzahlen finden sich hier.
Ja, man kann die Rückzahlung aufschieben, sofern das eigene Einkommen nicht den jeweiligen Freibetrag für eine Freistellung überschreitet.
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