Sofern das eigene Einkommen den jeweils möglichen Freibetrag nicht überschreitet, so kann man die BAföG-Rückzahlung verschieben bzw. aussetzen.
Weitere Informationen finden sich zudem hier.
Sofern das eigene Einkommen den jeweils möglichen Freibetrag nicht überschreitet, so kann man die BAföG-Rückzahlung verschieben bzw. aussetzen.
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