Ja, auch bei einem Abbruch seines Studiums muss man BAföG zurückzahlen. Jedoch beschränkt sich die Rückzahlungssumme ebenfalls nur auf das gewährte Darlehen.
Nähere Informationen zur BAföG-Rückzahlung gibt es hier.
Ja, auch bei einem Abbruch seines Studiums muss man BAföG zurückzahlen. Jedoch beschränkt sich die Rückzahlungssumme ebenfalls nur auf das gewährte Darlehen.
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