Den Darlehensanteil seines erhaltenen BAföG muss man immer zurückzahlen. Hierfür hat man insgesamt 20 Jahre Zeit. Es gibt jedoch die Möglichkeit sich für 10 Jahre von der BAföG-Rückzahlung freistellen zulassen. Um dies zu erreichen darf das persönliche Einkommen gewisse Freibeträge nicht überschreiten. Weitere Informationen bezüglich der BAföG-Rückzahlung finden sich hier.