BAföG muss man im Regelfall immer zurückzahlen. Man kann sich lediglich bei zu geringem Einkommen von der Rückzahlung freistellen lassen oder in harten Fällen die BAföG-Rückzahlung stunden.
Weitere Informationen lassen sich hier finden.
BAföG muss man im Regelfall immer zurückzahlen. Man kann sich lediglich bei zu geringem Einkommen von der Rückzahlung freistellen lassen oder in harten Fällen die BAföG-Rückzahlung stunden.
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