Durch einen Ehepartner erhöht sich der Freibetrag um 570 €. Das heißt, dass man sich dadurch auch mit einem höheren Einkommen als 1145 € von der Rückzahlung freistellen lassen kann.
Weitere Infos zur BAföG-Rückzahlung finden sich hier.
Durch einen Ehepartner erhöht sich der Freibetrag um 570 €. Das heißt, dass man sich dadurch auch mit einem höheren Einkommen als 1145 € von der Rückzahlung freistellen lassen kann.
Weitere Infos zur BAföG-Rückzahlung finden sich hier.