Für Empfänger, die ihr BAföG nach dem 28.02.2001 beantragt haben, liegt die Höhe bzw. die Höchstgrenze der BAföG-Rückzahlung bei 10.000 €. Andernfalls muss der gesamte Darlehensanteil zurückgezahlt werden und diese Höhe ist individuell unterschiedlich. Die genaue Höhe wird vom BVA in seinem persönlichen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mitgeteilt.
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