Insolvenz und BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Insolvenz und BAföG Rückzahlung

Sofern man in der Situation einer Insolvenz ist, also ein Insolvenzverfahren eröffnet hat, so ist man verpflichtet die Forderung des Bundesverwaltungsamtes mit anzugeben, damit es in der Gläubigerliste mit aufgenommen wird.

Dies gilt für alle Studienabschnitte. Somit auch für einen Master, für den man noch keinen FRB erhalten hat. Ein Rückforderungsanspruch des BVA besteht dadurch, dass die Bafög-Beträge als Darlehen ausgezahlt wurden.

Nähere Informationen finden sich hier.

Weitere Informationen zum Thema BAföG zurückzahlen finden sich auf der Hauptseite.