Meister-BAföG zurückzahlen


Meister-BAföG zurückzahlen

Das Meister-BAföG (auch bekannt als Techniker-BAföG bzw. als Aufstiegs-BAföG) wird zum Teil als ein Zuschuss vom Staat und der Rest als zurückzuzahlendes Darlehen von der KfW gewährt. Dieses Darlehen ist nicht wie das Studenten-BAföG zinslos.

Die Zinsen werden jedoch erst erhoben, sobald die Rückzahlung des Meister-BAföG beginnt.

Die Meister-BAföG Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme bis jedoch spätestens vier Jahre nach dem Maßnahmeabschluss.

Somit wird die Rückzahlung innerhalb von 6 Jahren nach Beginn des ersten Abschnitts der Aufstiegsfortbildung fällig. In dieser Karenzzeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.

Mit Beginn der Meister-BAföG Rückzahlung erfolgt die Tilgung des Darlehens sowie der Zinsen. Die Zinssatz orientiert sich dabei an dem EURIBOR, welcher in der Regel unter marktüblichen Zinssätzen liegt. Die Zinsen werden auf die Darlehensrestschuld erhoben.

Die monatlichen Raten belaufen sich auf mindestens 128 €. Mit dieser Rate werden zugleich das Darlehen und die anfallenden Zinsen getilgt. Zudem ist es möglich die Darlehensschulden vorzeitig zu bezahlen. Dies jedoch nur in Beträgen von ganze 500 €.

Einen Nachlass wie bei der BAföG Rückzahlung kann man nicht erhalten. Dennoch lohnt auch hier eine vorzeitige Rückzahlung auf einen Schlag, da somit keine Zinskosten entstehen.

Zudem ist es möglich das Darlehen zu stunden oder einen Erlass zu erhalten. Nähere Informationen hierzu finden sich in dem offiziellen Gesetzestext für das Aufstiegs-BAföG (§ 13b Erlass und Stundung).

Weitere Informationen zum Thema BAföG zurückzahlen finden sich auf der Hauptseite.